Sie kommen zu uns mit einer Heilmittelverordnung:
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bis auf die üblichen 10% und 10,-€ pro Rezept als Selbstbehalt.
Sie kommen zu uns nach einem Unfall mit einer ärztlichen Verordnung der BG:
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten.
Sie kommen zu uns mit einer privat-ärztlichen Verordnung:
Die Privatversicherungen übernehmen die Kosten in Höhe der im Leistungskatalog vereinbarten Erstattungssätze.
Sie möchten Eigeninitiative für Ihre Gesundheit ergreifen:
Kostenübernahme durch Sie privat.
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