Bei dem Heilmittel,“Krankengymnastik am Gerät” (KGG), handelt es sich um ein verordnungsfähiges Heilmittel, welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen (spezielle Praxisausstattung mit medizinischen Trainingsgeräten, bestimmte Raumgröße und Qualifikation der Therapeuten) bedarf. Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte Beschwerdebilder, denen eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird.
Die gerätegestützte Krankengymnastik dient der Verbesserung bzw. der Normalisierung der Muskelkraft, der Kraftausdauer, der alltagsspezifischen Belastungstoleranz, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im täglichen Leben.
Die Ausstattung unseres Therapie- und Gesundheitszentrums umfaßt ein Mehrfaches des von den Krankenkassen geforderten Mindeststandards.
Ziele der KGG:
- Unterstützung des Heilungsprozesses
- Kompensation irreversibler Schäden
- Verlangsamung der Reduktion körperlicher Leistungsfähigkeit
- Vermittlung von Bewegungsfreude und deren positiven Folgen!
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